MinroG § 171 Abs 3 Z 3 (Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit; Gewinnen eines natürlichen Vorkommens mineralischer Rohstoffe unter- und obertags; wechselseitige Beeinflussung der unter- und obertägigen Gewinnung; keine wechselseitige „Beeinträchtigung“ gefordert; Anlegen eines Sturzschachtes)