Oö ROG 1994: § 30 Abs 3 Z 5 (Grünland, besondere Ausweisungen; Grünzug)
§ 30 Abs 5 (Grünland, zulässige Bauten; für bestimmungsgemäße Nutzung nötige Bauten; Garage in Grünzug)
Oö GdO: § 103 Abs 1 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Bescheid; Vorstellungsbehörde, Aufhebung wegen Gesetzwidrigkeit; Beachtung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die erworbenen Rechte; Baubewilligung unter Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan)