Stmk BauG: § 19 Z 4 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Einfriedungen gegenüber Verkehrsfläche ab 1,5 m)
§ 20 Z 3 (anzeigepflichtige Vorhaben, Einfriedungen gegenüber Verkehrsfläche bis 1,5 m)
§ 33 Abs 1 bis 3 (anzeigepflichtige Vorhaben, Verfahren, Anzeige, erforderliche Unterlagen; Verbesserungsauftrag bezüglich der vorgelegten Planunterlagen; Fristenlauf betreffend Untersagung ungeachtet der Verpflichtung, bei unvollständigen Unterlagen zu untersagen, erst ab Vorlage vollständiger Unterlagen)