Wr BauO: § 134 Abs 7 (von Amts wegen zu erlassende Bescheide, Parteistellung; der zu einer Leistung, Unterlassung oder Duldung Verpflichtete; Mieter nur Beteiligter)
AVG § 8 (Parteien und Beteiligte; Mieter Beteiligter im Bauauftragsverfahren gegenüber dem Eigentümer nach Wr BauO)