NÖ BauO: § 35 Abs 2 Z 3 (Sicherungsmaßnahmen, Abbruchauftrag; Bauwerk ohne Baubewilligung oder Anzeige und Bauwerk unzulässig; in geänderter Lage errichtetes Bauwerk, über die Baufluchtlinie hinaus; aliud gegenüber erteilter Baubewilligung, Gebäude bewilligungslos)
VwGH 3. 7. 2007, 2005/05/0368