Wr BauO: § 71b Abs 1 (Sonderbaubewilligung; bestehendes Gebäude ohne Baubewilligung, das nicht nach §§ 70, 70a, 71 oder 71a bewilligt werden kann)
Wr BauO: § 71b Abs 1 (Sonderbaubewilligung; bestehendes Gebäude ohne Baubewilligung, das nicht nach §§ 70, 70a, 71 oder 71a bewilligt werden kann)