ASchG § 19 Abs 1 (Arbeitsstätten, Definition)
AStV § 1 Abs 1 (Anwendungsbereich; Arbeitsstätten in Gebäuden und im Freien)
§ 17 Abs 1 Z 1 (Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge; Gestaltung der Arbeitsstätten; „in seinem gesamten Verlauf bis zum Endausgang“; Vorschriften der AStV gelten über Bereich der „eingebetteten Fleischabteilung“ hinaus)