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VwGH 29. 1. 2007, 2005/03/0021 (Waffenrecht)

VwGH: WaffenrechtZfV 2008/532ZfV 2008, 290 Heft 2 v. 9.5.2008

WaffG: § 21 Abs 2 erster Satz (Waffenpass; Ausstellung bei Nachweis eines Bedarfes)
§ 21 Abs 2 zweiter Satz (Waffenpass, Ausstellung an andere Personen im Ermessen der Behörde) § 22 Abs 2 (Bedarf, bei Glaubhaftmachung einer besonderen Gefahrensituation; Beamter des österreichischen Bundesheeres, „Geheimnisträger“, fallweise „Kuriertätigkeit“)

VwGH 29. 1. 2007, 2005/03/0021

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