AVG: § 62 Abs 4 (Berichtigungsbescheid; kein Eingriff in subjektiv-öffentliche Rechte durch Berichtigung eines Nichtbescheides; schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Bescheides ohne Spruch; keine Berichtigung erforderlich; ausreichender Ersatz durch entsprechende schriftliche Ausfertigung)
VwGH 31. 7. 2007, 2007/02/0124