VwGH 30. 8. 2007, 2006/19/0565 (Verwaltungsverfahren)

VwGH: VerwaltungsverfahrenZfV 2008/528ZfV 2008, 289 Heft 2 v. 9.5.2008

ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)
>§ 8 Abs 2 (Unterlassung der Mitteilung, Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar; Anfrage an Zentralmeldebehörde; aktenkundige Adresse von Verwandten)
§ 23 (Hinterlegung ohne Zustellversuch, Bereithalten zur Abholung ua bei der Behörde selbst, Beurkundung)

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