AVG: § 9 AVG (Rechts- und Handlungsfähigkeit von Beteiligten,
Beurteilung nach Vorschriften des bürgerlichen Rechts)
§ 63 Abs 5 (Berufung, zweiwöchige Frist, Vorliegen eines rechtswirksam zugestellten Bescheides, fehlende Prozessfähigkeit, Sachwalterbestellung, Prüfung des Zeitpunktes des Wegfalles der Prozessfähigkeit)