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VwGH 30. 5. 2007, 2006/06/0328 , 0329 (Verwaltungsverfahren)

VwGH: VerwaltungsverfahrenZfV 2008/519ZfV 2008, 286 Heft 2 v. 9.5.2008

AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen, in jeder technisch möglichen Weise; E-Mail; Kenntnisnahme von Fehlermeldung, Erkundigungspflicht hinsichtlich Einlangen des Rechtsmittels bei der Behörde)
§ 71 Abs 2 (Wiedereinsetzung, Antrag, Frist; zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; Erkennen der Verspätung der Einbringung eines Rechtsmittels; Einbringung mit E-Mail, Registrierung einer Fehlermeldung)

VwGH 30. 5. 2007, 2006/06/0328

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