AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Mängel, sowohl formelle als auch materielle; Verbesserungsauftrag; Berufung ohne Begründung; nur im Missbrauchsfall kein Verbesserungsauftrag; unvertretener Berufungswerber, Hinweis, Begründung nachzubringen)
§ 63 (Bescheid, Berufung; Begründung; Verbesserungsauftrag bei Fehlen)
VwGH 21. 5. 2007, 2006/05/0160