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VwGH 26. 7. 2007, 2004/04/0135 (Verwaltungsverfahren)

VwGH: VerwaltungsverfahrenZfV 2008/512ZfV 2008, 285 Heft 2 v. 9.5.2008

AVG: § 66 Abs 4 (Berufungsentscheidung; Zurückweisung wegen Unzulässigkeit steht gleichzeitiger Sachentscheidung entgegen)

VwGH 26. 7. 2007, 2004/04/0135

Die bel Beh hat im ersten Spruchteil den erstinstanzlichen B wegen Rechtswidrigkeit ersatzlos behoben, also eine negative Sachentscheidung getroffen. Demgegenüber wurde mit dem zweiten Spruchteil die Berufung als unzulässig zurückgewiesen. Eine unzulässige Berufung steht jedoch einer Entscheidung der Berufungsbehörde in der Sache selbst entgegen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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