AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Bezeichnung des Adressaten essentielles Bescheidmerkmal; Maßgeblichkeit der Formulierung, nämlich von Adressierung, Spruch und Zustellverfügung; Nennung bloß im Betreff nicht ausreichend)
VwGH 20. 3. 2007, 2003/03/0214