VStG: § 17 Abs 3 (selbstständiger Verfall)
§ 37 Abs 5 (Verfall einer Sicherheit, sobald sich Strafverfolgung oder Vollzug der Strafe als unmöglich erweist; sinngemäße Anwendung des § 17; keine Strafverfolgungsmöglichkeit mangels Rechtshilfeabkommens mit der Republik Tschechien)