VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; antragsgemäße Bewilligung, ergänzende Hinweise; nicht normativer Teil eines Bescheids; Bekämpfung des Bescheids wegen des Inhalts der Hinweise, kein tauglicher Beschwerdegegenstand, Zurückweisung)