BundesvergabeG 1997: § 113 Abs 3 (Bundesvergabeamt; Zuständigkeit nach Zuschlagserteilung oder nach Abschluss
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des Vergabeverfahrens; Feststellungsverfahren; Antragslegitimation; Prüfung ob Antragsteller als Bieter auszuscheiden gewesen wäre)