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VwGH 21. 5. 2007, 2004/05/0244 (Veranstaltungswesen)

VwGH: VeranstaltungswesenZfV 2008/477ZfV 2008, 276 Heft 2 v. 9.5.2008

Tir VeranstaltungsG 2003: § 2 Abs 4 lit b (Veranstalter, Begriff; unmaßgeblich, wer in der Öffentlichkeit als Veranstalter auftritt)

VwGH 21. 5. 2007, 2004/05/0244

Die Veranstaltung von Spielen ohne Spielapparate ist keinem der in § 4 Abs 2 lit b bis i Tir VeranstaltungsG 2003 aufgezählten Veranstaltungen zuzordnen, sodass die Prüfung der Frage, wer Veranstalter ist, anhand des § 2 Abs 4 lit b Tir VeranstaltungsG 2003 zu erfolgen hat. Dieser nimmt aber nicht darauf Bezug, wer in der Öffentlichkeit als Veranstalter auftritt. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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