StbG: § 10 Abs 1 Z 7 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden, wenn sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist; dass den Fremden an einer finanziellen Notlage kein Verschulden trifft, ist belanglos)
§ 10 Abs 5 (hinreichend gesicherter Lebensunterhalt; Begriff)