StbG: § 34 Abs 1 (Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn der Staatsbürger trotz Erwerbs der Staatsbürgerschaft seither aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine fremde Staatsbürgerschaft behalten hat)
StbG: § 34 Abs 1 (Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn der Staatsbürger trotz Erwerbs der Staatsbürgerschaft seither aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine fremde Staatsbürgerschaft behalten hat)