AlVG: § 33 Abs 2 (Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Notlage)
Notstandshilfeverordnung: § 2 Abs 1 (Beurteilung der Notlage; Anrechnung des Einkommens des Ehegatten beziehungsweise des Lebensgefährten; Begriff der Lebensgemeinschaft; Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft, im vorliegenden Fall zu bejahende)