ASVG: § 417a (Zurückverweisung an den Versicherungsträger oder den Landeshauptmann; Zulässigkeit der Zurückverweisung an die erste Instanz)
BSVG: § 3 (Pflichtversicherung in der Unfallversicherung; landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Obstbäumen, nur bei Überschreiten der „Naschbaumgrenze“; fehlende Feststellungen zum geernteten Ertrag)