ASVG:§ 4 Abs 2 (Dienstverhältnis)
§ 4 Abs 4 (Nebeneinanderbestehen eines abhängigen Dienstverhältnisses und eines freien Dienstverhältnisses zum selben Dienstgeber, nicht ausgeschlossenes; Trennbarkeit der beiden Tätigkeiten mangels zeitlicher und inhaltlicher Verschränkung erforderlich; Angestellter des Innendienstes und als Vermittler von Versicherungsverträgen)