UnterbringungsG idF BGBl I 1997/12: § 8 (Unterbringung ohne Verlangen; Voraussetzungen)
§ 9 Abs 3 (Arzt und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben unter möglichster Schonung der betroffenen Person vorzugehen und die notwendigen Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren zu treffen; Fesselung mit Handschellen ist bei verbaler Aggressivität nicht notwendig)