Stmk KAG idF LGBl 2006/145: § 1 Abs 1 Z 1 (Krankenanstalt; Begriff)
§ 3 Abs 2 lit a (Errichtungsbewilligung; Bedarf hinsichtlich des angegebenen Anstaltszwecks und des in Aussicht genommenen Leistungsangebotes muss gegeben sein)
§ 3 Abs 3 (Beurteilung des Bedarfes; zur Bedarfsermittlung ist das bestehende Versorgungsangebot dem geplanten Leistungsangebot gegenüberzustellen; Inhalt des Leistungsangebotes muss festgestellt werden)