Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994: § 2 („Fahrdienst“, Begriff; statische Verweisung auf die Einsatzzeit gemäß § 16 AZG)
§ 4 Abs 1 (Lenker im Fahrdienst müssen Ausweis besitzen)
§ 25 Abs 1 (Übertretungen der Betriebsordnung sind nach § 15 Abs 1 Z 6 GelVerkG zu bestrafen)