Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994: § 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis, Vertrauenswürdigkeit; Gesamtverhalten, rechtskräftige Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des KFG und der StVO, Bindungswirkung hinsichtlich des festgestellten Verhaltens; Schutzzweck der Regelung, keine Gleichsetzung mit Verkehrszuverlässigkeit iSd FührerscheinG; fortlaufend gesetzte Verwaltungsübertretungen geringeren Unrechtsgehaltes)