FPG: § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Verurteilung wegen Mordversuchs; großes öffentliches Interesse an Verhinderung der Gewaltkriminalität; Interessenabwägung; türkischer Staatsangehöriger; Arbeitstätigkeit als Strafgefangener; Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, keine)
§ 87 (ebenso)