FPG: § 9 Abs 1 Z 1 (Zuständigkeit der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern für die Entscheidung über Berufungen; begünstigte Drittstaatsangehörige, nicht vorliegend)
Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19. 9. 1980,Nr 1/80: Art 6 Abs 1 (nicht anwendbar auf Fremde, deren Aufenthalt im Bundesgebiet bloß aufgrund einer asylrechtlichen vorläufigen Aufenthaltsberechtigung beruht)