FPG: § 60 Abs 1 (Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot; Gefährdungsprognose, der weitere Aufenthalt des Fremden in Österreich gefährde die öffentliche Ordnung und Sicherheit; fehlende Begründung für negative Gefährdungsprognose trotz strafrechtlicher Unauffälligkeit des Fremden während eines Zeitraums von mehr als fünf Jahren)
Seite 229