FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbots auf Antrag; Änderung der maßgeblichen Umstände, nur durch Heirat mit österreichischer Staatsangehörigen nicht vorliegend)
FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbots auf Antrag; Änderung der maßgeblichen Umstände, nur durch Heirat mit österreichischer Staatsangehörigen nicht vorliegend)