FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes; Änderung des Sachverhaltes; Erlangung der Stellung eines EWR-Bürgers oder eines begünstigten Drittstaatsangehörigen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde liegendes Fehlverhalten)
§ 125 Abs 3 (ebenso)