Slbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995, LGBl 1995/138: § 1 Abs 5 (Zuständigkeit der Landesregierung, Verordnungsermächtigung; verfassungswidrige Mandatskonstruktion)
VwGH 13. 9. 2007, 2007/12/0129
Der VwGH folgt der Auslegung des VfGH im Erk vom 20. 6. 2007, G 177/06, V 69/06 ua, wonach § 1 Abs 5 Slbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 eine - von der Sbg LReg auch gebrauchte - Verordnungsermächtigung enthielt, wonach sich die LReg (in verfassungswidriger Weise) der BezVBeh als ihres Hilfsapparates bedienen durften. Entsprechend der bei Erlassung des angef B in Kraft gestandenen Normenlage wurde auch der vom Bgm der Stadt Sbg im Namen der Sbg LReg gefertigte B auf Grundlage dieser Mandatskonstruktion, also durch die sich des Bgm der Stadt Sbg als Geschäftsapparat bedienende Sbg LReg erlassen. Jene Rechtsnormen, welche letztere jedoch dazu ermächtigt hatten, sich des Bgm der Stadt Sbg als Hilfsapparat zu bedienen, wurden mit dem zit Erk des VfGH aufgehoben. Sie sind daher im hier vorliegenden Anlassfall nicht anzuwenden. Damit hat sich aber die Sbg LReg vorliegendenfalls unzulässigerweise (§ 3 BVG über die Ämter der LReg außer Wien, BGBl 1925/289) einer BezVBeh als Hilfsapparat bedient. Dieser Mangel bewirkt auf Verfassungsebene eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (VfGH 16. 12. 1961, Slg 4120; 6. 6. 2006, B 908/05), sowie auf einfachgesetzlicher Ebene einen einer Unzuständigkeit gleichzuhaltenden Mangel (VwGH 21. 12. 2006, 2006/17/0136). Aufhebung wegen Unzuständigkeit.