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VwGH VwGH, 25. 7. 2007, 2005/11/0187 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VwGH: Berufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2008/309ZfV 2008, 201 Heft 2 v. 9.5.2008

PsychologenG: § 1 Abs 1 (Führung der Berufsbezeichnung „Psychologe“ oder „Psychologin“ setzt Abschluss der Studienrichtung Psychologie bzw eines in Österreich nostrifizierten Abschlusses eines ordentlichen Studiums der Psychologie an einer ausländischen Hochschule voraus)

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