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VwGH 25. 7. 2007, 2005/11/0131 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VwGH: Berufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2008/307ZfV 2008, 201 Heft 2 v. 9.5.2008

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: § 7 Abs 1 (Befreiung von der Beitragspflicht; Voraussetzungen)

§ 7 Abs 7 (Befreiung nach Abs 1 erlischt, wenn ein für die Befreiung maßgeblicher Umstand wegfällt; ab dem dem Wegfall dieses Umstandes folgenden Monatsersten besteht Verpflichtung zur Beitragsleistung; Feststellungsbescheid darüber unzulässig)

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