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VwGH 23. 10. 2007, 2004/11/0080 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VwGH: Berufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2008/305ZfV 2008, 200 Heft 2 v. 9.5.2008

ÄrzteG 1998: § 134 Abs 2 idF BGBl I 2002/91 (Verwaltung des Wohlfahrtsfonds obliegt einem Verwaltungsausschuss)

Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 10. 12. 2002: § 42 Abs 1 (Verwaltung des Wohlfahrtsfonds obliegt mit Ausnahmen dem Verwaltungsausschuss)

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