Stmk BauG: § 40 Abs 2 (rechtmäßiger Bestand, zwischen 1. 1. 1969 und 31. 12. 1984 errichtete Anlagen, die zum Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig gewesen wären; Bestehen eines rechtmäßigen Bestandes Vorfrage; Änderung des Verwendungszwecks eines vor 1969 errichteten Gebäudes zwischen 1969 und 1984; Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Verwendungsänderung als Vorfrage in Bauauftragsverfahren)