NÖ BauO: § 14 Z 4 (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Innenausbau, Wassereinleitung, Ausbau eines am Gebäude angebauten Holzhauses, Veränderung der Giebel)
§ 15 (anzeigepflichtige Maßnahmen; Ausbau einer neben einem Gebäude bestehenden Holzhütte und Veränderung der Giebel bewilligungspflichtig)