Oö BauO: § 31 Abs 1 (Nachbarn, Begriff)
§ 31 Abs 5 (Neubau von Wohngebäuden; subjektive Rechte von Inhabern von Betriebsanlagen auf Nachbargrundstücken; heranrückende Bebauung; Begriff des Wohngebäudes, kein Widerspruch zum Staatsziel Natur- und Umweltschutz)