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VwGH 19. 7. 2007, 2006/07/0054

VwGH: AbfallwirtschaftZfV 2008/276ZfV 2008, 187 Heft 2 v. 9.5.2008

UVP-G 2000: § 3a Abs 1 Z 1 (Änderungen von Vorhaben; UVP-Pflicht bei bestimmter Kapazitätsausweitung)

Anhang 1 Spalte 1 lit b (als Schwellenwert für Anlagen zur physikalischen oder mechanisch-biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen wird eine Kapazität von 20.000 t/a festgelegt)

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