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GZ 55/11-BK/07 vom 2. 10. 2007 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGS­ÄNDERUNGEN)

JUDIKATURVERSETZUNGENZfV 2008/256ZfV 2008, 139 Heft 1 v. 7.3.2008

BDG 1979: § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von höherwertiger Verwendung, Verfügung mit Bescheid)

§ 40 Abs 4 (Ausnahme von Abs 2, vorläufige oder befristete Betrauung, keine, „vorübergehend bis auf weiteres“)

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