ABGB § 215 Abs 1 (Jugendwohlfahrtsträger; Gefahr in Verzug; rechtsfürsorgliche Befugnis zur Obsorge; Privatrecht; keine Maßnahme verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
VfGH 20. 6. 2007, B 88 1/06
1. Der VfGH vermag der Meinung des OGH nicht beizupflichten und sieht - auch nach Erlass des § 215 ABGB idF des KindRÄG, BGBl 1989/162 - keinen Grund, von seiner stRsp abzugehen.