Allgemeines
StGG Art 6 Abs 1 (Erwerbsausübungsfreiheit, Schutzumfang, Berufsausübungsregel; Vorschrift über Leistungsangebot von Schischulen; Einschränkung der unternehmerischen Dispositionsfreiheit, größerer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Ziel der Gewährleistung der Sicherheit auf Schipisten im öffentllichen Interesse, aber fehlende Adäquanz der Vorschrift)