ÄrzteG 1998: § 104 idF BGBl I 2005/156 (Tod eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung, Möglichkeit der Schaffung einer Bestattungsbeihilfe bzw Hinterbliebenenunterstützung für bestimmte Angehörige durch Wohlfahrtsfonds)
Satzung des Wohlfahrtsfonds der Wr Ärztekammer 2005/10: §§ 30, 31 (Todesfallbeihilfe, Höhe)