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VwGH 21. 6. 2007, 2005/07/0086 , 0116 (Wasserrecht)

WasserrechtZfV 2008/219ZfV 2008, 120 Heft 1 v. 7.3.2008

WRG 1959 § 34 Abs 1 (Wasserrechtsbehörde kann zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung oder gegen eine Beeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit besondere Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässern mit Bescheid treffen; Festlegung von Projektsvorgaben für ein Verfahren nach dem MineralrohstoffG ist nicht durch § 34 Abs 1 gedeckt)

VwGH 21. 6. 2007, 2005/07/0086

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