VStG: § 51 e Abs 1 (Verfahren vor dem UVS, öffentliche mündliche Verhandlung)
§ 51 e Abs 2 (ebenso, Entfall; Zurückweisung des Antrags oder der Berufung, bereits aufgrund von Aktenlage feststehend, dass der bekämpfte Bescheid aufzuheben)
§ 51 g Abs 2 und 4 (mündliche Verhandlung; Recht, an die Zeugen Fragen zu stellen)