VStG § 44a Z 2 (Straferkenntnis, Spruch, verletzte Verwaltungsvorschrift; Widerspruch zur Tatumschreibung)
AVG § 59 (Bescheide, Spruch; Verwaltungsstrafverfahren, Berufungsbescheid; Berufung „insoweit“ Folge gegeben, als Strafe herabgesetzt wurde stellt klar, dass übriger Spruch bestätigt wurde)