VStG § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; wesentliche Tatbestandselemente; keine notwendige Konkretisierung der Zulassungsstelle als „Behörde“ oder „Versicherer“ bei Verletzung der Anzeigepflicht des Zulassungsbesitzers über Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände)
VwGH 25. 5. 2007, 2006/02/0227