VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen, Ereignis, Rechtsirrtum, Deutung der ersten Zustellung als bedeutungslos wegen neuerlicher Zustellung, grobes Verschulden)
ZustG § 6 (neuerliche Zustellung)
VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen, Ereignis, Rechtsirrtum, Deutung der ersten Zustellung als bedeutungslos wegen neuerlicher Zustellung, grobes Verschulden)
ZustG § 6 (neuerliche Zustellung)